Arbeitsleistung

In unserem Verein ist es üblich, dass alle Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres Arbeitsleistungen für den Verein in vielfältiger Form erbringen.

 

Um den zahlreichen Aufgaben rund um die Erhaltung der Tennisanlage und der Gestaltung des gesellschaftlichen und sportlichen Lebens gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass jedes Mitglied vier Stunden in einem Jahr leistet. Ausnahme: Zweitmitglieder müssen nur zwei Arbeitsstunden pro Jahr leisten.

 

Sollten diese Arbeitsstunden nicht oder nicht in vollem Umfang geleistet worden sein, werden am Ende des Jahres für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 15,00 EUR vom jeweiligen Konto eingezogen.

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